Winterdienst in Freiburg und am Kaiserstuhl

Sie haben die Räumpflicht. Wir übernehmen sie.

Winterdienst mit Vertrag und Nachweis

Als Räum- und Streudienst kümmern wir uns um Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Parkplätze, für Hausverwaltungen, Unternehmen und private Eigentümer. Die Räum- und Streupflicht übernehmen wir vertraglich, wir sind dafür versichert und dokumentieren jeden Einsatz. Welche Flächen dazugehören, legen wir vorab im Leistungsverzeichnis fest.

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Leistungsumfang

Was unser Winterdienst übernimmt

Vom ersten Frost bis zum Frühjahr gehört das üblicherweise dazu. Was davon für Ihr Objekt gilt, steht im Leistungsverzeichnis.

Räumen

Wir räumen Gehwege, Hauszugänge, Treppen, Zufahrten und Parkplätze, also die Flächen, die wir mit Ihnen vereinbart haben. Schneit es tagsüber weiter, räumen wir im vereinbarten Umfang erneut.

Streuen

Auf öffentlichen Gehwegen in Freiburg streuen wir Splitt oder Sand, so wie es die Stadt vorschreibt. Für private Flächen stimmen wir das Streumittel mit Ihnen ab. Den Splitt kehren wir im Frühjahr auf Wunsch wieder weg.

Rechtzeitig, auch sonntags

In Freiburg müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Danach richten wir unsere Einsätze aus.

Pflicht vertraglich übertragen

Sie übertragen uns die Räum- und Streupflicht per Vertrag. Damit ist klar geregelt, wer wofür zuständig ist, wenn es glatt wird. Für den Winterdienst sind wir versichert.

Jeder Einsatz dokumentiert

Wir dokumentieren jeden Einsatz. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, haben Sie die Nachweise sofort zur Hand.

Erst ansehen, dann anbieten

Ein langer Gehweg mit Treppe braucht etwas anderes als eine kurze Hofeinfahrt. Deshalb sehen wir uns Ihre Flächen vorher kostenlos an und machen Ihnen dann ein Angebot.

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Gut zu wissen

Räum- und Streupflicht in Freiburg: was die Stadt vorschreibt

In Freiburg sind für den Gehweg in der Regel die Anlieger zuständig, also Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Die Regeln stehen in der Gehwegreinigungssatzung der Stadt. Die wichtigsten Punkte:

Uhrzeit
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein.
Tagsüber
Fällt bis 20 Uhr Schnee oder wird es glatt, muss erneut geräumt und gestreut werden, so oft es für die Sicherheit der Fußgänger nötig ist.
Breite
Mindestens 0,70 m breit räumen und mindestens 0,50 m breit streuen. Jedes bebaute Grundstück braucht einen geräumten Zugang zur Fahrbahn.
Streumittel
Nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Auftausalz und andere umweltschädliche Mittel sind auf Gehwegen verboten.
Schnee
Gehört auf den Rest des Gehwegs. Radwege, Bächle, Rinnen, Gullys und Hydranten müssen frei bleiben.
Ausnahme
An einigen Straßen übernimmt die Stadt den Winterdienst selbst und erhebt dafür eine Gebühr. Welche das sind, steht in der Straßenliste zur Satzung.

In den Gemeinden am Kaiserstuhl gelten eigene Satzungen. Wir richten uns jeweils nach den Regeln vor Ort. Wer haftet, wenn trotzdem etwas passiert, steht unten bei den häufigen Fragen.

Quelle: Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg i. Br., Fassung vom 20. April 2021, §§ 6 und 7. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Einsatzgebiet

Wo wir Winterdienst übernehmen

Wir räumen und streuen in ganz Freiburg und am Kaiserstuhl in Breisach am Rhein, Ihringen, Vogtsburg, Endingen, Sasbach, Riegel, Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Gottenheim, Merdingen, Umkirch und March. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns einfach.

Wir arbeiten für Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen, für Gewerbebetriebe mit Parkplätzen und Zufahrten und für private Eigentümer. Laub und Unkraut auf denselben Flächen übernehmen wir mit unserer Grünanlagenpflege.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Auf öffentlichen Gehwegen nicht. Die Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg erlaubt dort nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Auf privaten Flächen, etwa auf Parkplätzen oder Zufahrten, stimmen wir das Streumittel mit Ihnen ab.

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Fällt tagsüber bis 20 Uhr Schnee oder wird es glatt, muss erneut geräumt und gestreut werden, so oft es für die Sicherheit der Fußgänger nötig ist.

Grundsätzlich der Eigentümer. Überträgt er die Räum- und Streupflicht vertraglich auf einen Winterdienst, haftet in erster Linie der Dienstleister. Der Eigentümer muss ihn aber sorgfältig auswählen und ab und zu kontrollieren, ob geräumt und gestreut wird. Wir sind für den Winterdienst versichert und dokumentieren jeden Einsatz.

Ja. Die Räum- und Streupflicht gilt auch sonn- und feiertags. Wenn Sie sie an uns übertragen, übernehmen wir sie im vereinbarten Umfang auch an diesen Tagen.

Liegengebliebener Splitt muss nach dem Winter wieder vom Gehweg. In Freiburg gehört das zur Gehwegreinigung der Anlieger. Auf Wunsch übernehmen wir das. Wir halten es dann im Leistungsverzeichnis fest.

Das hängt davon ab, wie lang der Gehweg ist, wie groß die übrigen Flächen sind und welche Flächen dazugehören. Wir sehen uns Ihr Objekt kostenlos an und schicken Ihnen danach ein schriftliches Angebot.

Am besten vor dem ersten Frost. Dann bleibt genug Zeit für die Besichtigung und den Vertrag, und beim ersten Schnee ist alles geregelt.

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