Treppenhausreinigung in Freiburg und am Kaiserstuhl

Ein sauberes Treppenhaus fällt kaum auf. Ein schmutziges sofort.

Regelmäßig, gründlich und nach Plan

Wir reinigen Treppenhäuser in Freiburg und am Kaiserstuhl, in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen und Gewerbeobjekten. Was gereinigt wird und wie oft, halten wir vorab in einem Leistungsverzeichnis fest. Das wird Teil des Vertrags. Reinigungsmittel und Maschinen bringen wir mit.

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Leistungsumfang

Was zur Treppenhausreinigung gehört

So sieht eine Treppenhausreinigung bei uns üblicherweise aus. Was davon für Ihr Haus gilt, steht später im Leistungsverzeichnis.

Treppen, Podeste und Flure

Wir kehren und wischen Stufen, Podeste und Flure, mit dem passenden Mittel für Stein, Fliesen, PVC, Linoleum oder Holz.

Handläufe und Kontaktflächen

Handläufe, Geländer, Lichtschalter und Türgriffe wischen wir feucht ab. Das sind die Stellen, die alle im Haus anfassen.

Eingangsbereich

Haustür, Glas im Eingang, Briefkästen und Klingeltableau: Hier entsteht der erste Eindruck vom Haus. Wir nehmen sie mit, wenn Sie das möchten.

Fester Rhythmus

Wöchentlich oder alle 14 Tage, je nachdem, wie viel im Haus los ist. Der Rhythmus steht im Vertrag, damit alle wissen, woran sie sind.

Grundreinigung

Ein- bis zweimal im Jahr reinigen wir die Böden gründlich, je nach Belag mit anschließender Versiegelung. Keller- und Dachbodengänge nach Vereinbarung.

Erst ansehen, dann anbieten

Ein Altbau mit vier Etagen und Steinstufen braucht etwas anderes als ein Neubau mit Aufzug. Deshalb sehen wir uns das Treppenhaus vorher kostenlos an.

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Gut zu wissen

Kehrwoche abgeben: was Eigentümer und Verwalter wissen sollten

In vielen Häusern in Baden-Württemberg regelt die Hausordnung eine Kehrwoche. Die Mieter reinigen das Treppenhaus dann abwechselnd selbst. Klappt das nicht mehr zuverlässig, geben viele Eigentümer und Verwaltungen die Reinigung an einen Dienstleister ab. Das sollten Sie dazu wissen:

Betriebskosten
Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Steuer
Mieter und selbst nutzende Eigentümer können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen: 20 % davon, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.
Umfang
Im Leistungsverzeichnis steht, welche Flächen wie oft gereinigt werden, zum Beispiel Treppen, Podeste, Kellergänge oder Fenster. So ist auch für die Nebenkostenabrechnung klar, wofür bezahlt wird.

Rechtsgrundlagen: § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Einsatzgebiet

Wo wir Treppenhäuser reinigen

Wir reinigen Treppenhäuser in allen Freiburger Stadtteilen und am Kaiserstuhl in Breisach am Rhein, Ihringen, Vogtsburg, Endingen, Sasbach, Riegel, Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Gottenheim, Merdingen, Umkirch und March. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns einfach.

Wir arbeiten für Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen, für Gewerbeobjekte und für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Draußen geht es mit der Grünanlagenpflege weiter, im Winter mit dem Winterdienst.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

In Mehrfamilienhäusern mit vielen Parteien ist eine wöchentliche Reinigung üblich, in kleineren Häusern reicht oft ein 14-tägiger Rhythmus. Dazu kommen ein- bis zweimal im Jahr Grundreinigungen. Den Rhythmus für Ihr Haus vereinbaren wir im Vertrag.

Das hängt vor allem von der Zahl der Etagen, der Fläche, dem Bodenbelag und dem Rhythmus ab. Auch Extras wie Fenster oder Kellergänge spielen eine Rolle. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Üblich sind Treppen, Podeste und Flure, Handläufe, Geländer, Lichtschalter und Türgriffe sowie der Eingangsbereich. Was genau für Ihr Haus dazugehört, steht im Leistungsverzeichnis, das Teil des Vertrags ist.

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Ja. Die Arbeitskosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. 20 % davon lassen sich von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Mieter finden die Beträge in ihrer Nebenkostenabrechnung.

Ja. Wir bringen unsere eigenen Maschinen und Reinigungsmittel mit. Sie brauchen im Haus keinen Platz dafür freizuhalten.

Ja, auf Wunsch. Fenster und Glasflächen im Treppenhaus reinigen wir dann im vereinbarten Rhythmus mit.

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