Häufige Fragen zum Hausmeisterservice in Freiburg

FAQ

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen rund um unseren Service.

Hausmeisterdienste & Haftung

Grundsätzlich ist der Eigentümer verantwortlich. Er kann die Räum- und Streupflicht vertraglich auf einen Winterdienst übertragen, muss den Dienstleister aber sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Streupflicht-Satzung, sind dafür versichert und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos. So haben Sie im Schadensfall alle Nachweise zur Hand. Mehr dazu auf unserer Seite zum Winterdienst in Freiburg.

Die monatlichen Kosten richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, der Objektgröße und den Intervallen. Üblich sind je nach Umfang 8 € bis 25 € pro Wohneinheit und Monat. Wir erstellen Ihnen nach einer kostenfreien Besichtigung ein transparentes, individuelles Angebot.

Ja, für Mieter und selbst nutzende Eigentümer. Hausmeisterkosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und können nach § 35a EStG zu 20 % (max. 4.000 € pro Jahr) direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung (Überweisung). Mieter finden die Beträge in ihrer Nebenkostenabrechnung.

Erlaubt sind alle wartenden, pflegenden und kontrollierenden Tätigkeiten an Immobilien. Reine Handwerksleistungen, die der Handwerksrolle unterliegen, führen wir nicht aus, koordinieren aber bei Bedarf Fachbetriebe. Mehr zum Hausmeisterservice in Freiburg.

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Objekt persönlich kennt. Kürzere Entscheidungswege, höhere Qualität und keine anonymen Callcenter. Bei uns spricht der Inhaber selbst mit Ihnen.

Gartenpflege & technische Objektbetreuung

In der Wachstumsperiode (April bis Oktober) sind in der Regel alle 10–14 Tage Pflegegänge sinnvoll. Heckenschnitt erfolgt ein- bis zweimal jährlich (Beachtung § 39 BNatSchG — Hauptschnittverbot 01.03.–30.09.). Mehr zur Grünanlagenpflege in Freiburg.

Ja. Wir kontrollieren regelmäßig Heizungsanlagen, Allgemeinbeleuchtung, Aufzugsbedienung, Rauchwarnmelder und Schließanlagen. Bei festgestellten Defekten informieren wir Sie umgehend.

Für Bestandskunden stellen wir klare Erreichbarkeits- und Notfallregelungen bereit. Wir veranlassen umgehend die Absperrung, sichern den Schaden und koordinieren den Bereitschaftsdienst.

Ja, Kosten für die regelmäßige Pflege der Außenanlagen sind nach BetrKV (§ 2 Nr. 10) als „Kosten der Gartenpflege“ umlagefähig. Dazu gehört auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Nicht umlagefähig sind dagegen die erstmalige Anlage oder eine Umgestaltung des Gartens.

Wir entsorgen Sperrmüll nicht direkt, aber wir kümmern uns um die Anmeldung beim zuständigen Entsorger (in Freiburg die ASF, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die ALB) und sorgen für die ordnungsgemäße Bereitstellung.

Gebäudereinigung & Sauberkeit im Objekt

Bei stark frequentierten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, bei kleineren Häusern reicht oft ein 14-tägiger Rhythmus. Hinzu kommen saisonale Grundreinigungen. Mehr zur Treppenhausreinigung in Freiburg.

Ja. Wir reinigen Fenster, Glastüren, Vordächer und Geländer fachgerecht — sowohl als regelmäßiger Service als auch als Einzelauftrag, für Gewerbeobjekte und Privathäuser.

Wir bringen die Tonnen am Abfuhrtag rechtzeitig an die Straße und stellen sie nach der Leerung zurück. Bei wiederkehrenden Fehlwürfen dokumentieren wir die Problematik.

Nein. Wir bringen unsere eigenen, professionellen Maschinen und Reinigungsmittel mit. Das spart Lagerflächen im Objekt und stellt einen einheitlichen Qualitätsstandard sicher.

Je nach Belag und Beanspruchung etwa ein- bis zweimal pro Jahr. Bei PVC, Linoleum oder Steinböden empfehlen wir eine Grundreinigung mit anschließender Versiegelung.

Spezialleistungen & Hausverwaltung-Service

Das gehört für uns zum Standard. Wenn eine Fachfirma für größere Reparaturen ins Haus muss, übernehmen wir die Einweisung vor Ort und kontrollieren nach Abschluss die Ausführung. Wir fungieren als Ihr verlängerter Arm am Objekt.

Ja. Wir lesen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengenzähler im vereinbarten Turnus ab und stellen Ihnen die Werte digital oder als PDF zur Verfügung — Stichtag pünktlich, mit Foto-Beleg.

Bei Bedarf übernehmen wir Wohnungsabnahmen mit detailliertem Protokoll, Fotodokumentation und Zählerständen. Sie erhalten alle Unterlagen kompakt aufbereitet für Ihre Verwaltung.

Ja. Bei leerstehenden Wohnungen oder Gewerbeflächen führen wir regelmäßige Kontrollgänge durch, lüften, prüfen auf Wasserschäden und Schimmel.

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir vereinbaren einen kostenfreien Besichtigungstermin und erstellen anschließend ein transparentes, schriftliches Angebot — ohne Verpflichtung.

Telefon WhatsApp E-Mail