Grünanlagenpflege in Freiburg und am Kaiserstuhl
Rasen, Hecken, Laub: Wir kümmern uns ums Grün.
Rasen, Hecken, Laub: Wir kümmern uns ums Grün.
Wir pflegen die Grünanlagen von Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten in Freiburg und am Kaiserstuhl und übernehmen die Gartenpflege für Privatkunden. Welche Arbeiten anfallen und wie oft wir kommen, halten wir vorab in einem Leistungsverzeichnis fest. Das wird Teil des Vertrags.
Kostenlose Besichtigung anfragenDas gehört üblicherweise dazu. Was davon für Ihr Objekt gilt, steht später im Leistungsverzeichnis.
Rasenmähen und Kanten schneiden. Den Schnitt nehmen wir mit oder lassen ihn liegen, je nachdem, was vereinbart ist.
Form- und Pflegeschnitte im Sommer, starke Rückschnitte nur von Oktober bis Februar. So will es das Naturschutzgesetz, und so halten wir es auch.
Im Herbst holen wir das Laub von Rasen, Wegen und Gehwegen. Nasses Laub auf dem Gehweg ist rutschig, und in Freiburg müssen die Anlieger es entfernen.
Wir jäten Unkraut in Beeten, auf Wegen und Plätzen und halten Pflanzflächen in Form. Die wöchentliche Gehwegreinigung übernehmen wir auf Wunsch mit.
Von April bis Oktober wächst am meisten. In dieser Zeit sind Pflegegänge alle 10 bis 14 Tage üblich. Wie oft wir kommen, steht im Vertrag.
Ein Reihenhausgarten ist schneller gepflegt als die Außenanlage einer großen Wohnanlage. Deshalb sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos an.
Manche Regeln gelten für jede Außenanlage in Deutschland, manche nur in Freiburg. Die wichtigsten Punkte:
Quellen: §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg i. Br. (Fassung vom 20. April 2021, § 5), § 2 Nr. 10 BetrKV, § 35a EStG. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Wir pflegen Grünanlagen und Gärten in ganz Freiburg und am Kaiserstuhl in Breisach am Rhein, Ihringen, Vogtsburg, Endingen, Sasbach, Riegel, Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Gottenheim, Merdingen, Umkirch und March. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns einfach.
Wir arbeiten für Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen, für Gewerbeobjekte mit Außenanlagen und für Privatkunden, die ihren Garten in gute Hände geben wollen. Im Winter übernehmen wir auf denselben Flächen den Winterdienst.
In der Wachstumszeit von April bis Oktober sind Pflegegänge alle 10 bis 14 Tage üblich. Hecken werden ein- bis zweimal im Jahr geschnitten. Den Rhythmus für Ihr Objekt vereinbaren wir im Vertrag.
Das hängt davon ab, wie groß die Flächen sind, was alles dazugehört, also Rasen, Hecken, Beete oder Laub, und wie oft wir kommen. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt, solange keine Vögel brüten. Starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken sind vom 1. März bis 30. September verboten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Dafür bleibt die Zeit von Oktober bis Februar.
In Freiburg die Anlieger, also Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Laut Gehwegreinigungssatzung muss der Gehweg nach Bedarf, mindestens einmal pro Woche, gereinigt werden, auch von Laub. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie.
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig. Die erstmalige Anlage oder eine Umgestaltung des Gartens zählt nicht dazu.
Ja, auf Wunsch. Ob wir Rasenschnitt, Laub und Heckenschnitt mitnehmen oder vor Ort lassen, legen wir vorher gemeinsam fest.
Ja. Gartenpflege durch einen Dienstleister zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. 20 % der Arbeitskosten lassen sich von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.