Grünanlagenpflege in Freiburg und am Kaiserstuhl

Rasen, Hecken, Laub: Wir kümmern uns ums Grün.

Grünpflege mit festem Plan

Wir pflegen die Grünanlagen von Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten in Freiburg und am Kaiserstuhl und übernehmen die Gartenpflege für Privatkunden. Welche Arbeiten anfallen und wie oft wir kommen, halten wir vorab in einem Leistungsverzeichnis fest. Das wird Teil des Vertrags.

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Leistungsumfang

Was zur Grünanlagenpflege gehört

Das gehört üblicherweise dazu. Was davon für Ihr Objekt gilt, steht später im Leistungsverzeichnis.

Rasen

Rasenmähen und Kanten schneiden. Den Schnitt nehmen wir mit oder lassen ihn liegen, je nachdem, was vereinbart ist.

Hecken und Sträucher

Form- und Pflegeschnitte im Sommer, starke Rückschnitte nur von Oktober bis Februar. So will es das Naturschutzgesetz, und so halten wir es auch.

Laub

Im Herbst holen wir das Laub von Rasen, Wegen und Gehwegen. Nasses Laub auf dem Gehweg ist rutschig, und in Freiburg müssen die Anlieger es entfernen.

Beete, Wege und Plätze

Wir jäten Unkraut in Beeten, auf Wegen und Plätzen und halten Pflanzflächen in Form. Die wöchentliche Gehwegreinigung übernehmen wir auf Wunsch mit.

Fester Rhythmus

Von April bis Oktober wächst am meisten. In dieser Zeit sind Pflegegänge alle 10 bis 14 Tage üblich. Wie oft wir kommen, steht im Vertrag.

Erst ansehen, dann anbieten

Ein Reihenhausgarten ist schneller gepflegt als die Außenanlage einer großen Wohnanlage. Deshalb sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos an.

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Gut zu wissen

Was bei Grünanlagen in Freiburg gilt

Manche Regeln gelten für jede Außenanlage in Deutschland, manche nur in Freiburg. Die wichtigsten Punkte:

Heckenschnitt
Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken und Gebüsche stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Das gilt auch im Privatgarten.
Artenschutz
Unabhängig von der Jahreszeit dürfen Nester und brütende Vögel nicht gestört werden (§ 44 BNatSchG). Vor einem Schnitt sollte man deshalb nach Nestern schauen.
Gehweg
In Freiburg müssen Anlieger den Gehweg vor ihrem Grundstück nach Bedarf, mindestens einmal pro Woche, reinigen. Dazu gehören Laub, Unkraut und Schmutz, auch auf den Baumscheiben. Laub und Kehricht gehören nicht in Rinnen, Bächle, Gullys oder auf Radwege.
Betriebskosten
Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die erstmalige Anlage oder eine Umgestaltung zählt nicht dazu.
Steuer
Gartenpflege durch einen Dienstleister ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. 20 % der Arbeitskosten sind absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.

Quellen: §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg i. Br. (Fassung vom 20. April 2021, § 5), § 2 Nr. 10 BetrKV, § 35a EStG. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Einsatzgebiet

Wo wir Grünanlagen pflegen

Wir pflegen Grünanlagen und Gärten in ganz Freiburg und am Kaiserstuhl in Breisach am Rhein, Ihringen, Vogtsburg, Endingen, Sasbach, Riegel, Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Gottenheim, Merdingen, Umkirch und March. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns einfach.

Wir arbeiten für Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen, für Gewerbeobjekte mit Außenanlagen und für Privatkunden, die ihren Garten in gute Hände geben wollen. Im Winter übernehmen wir auf denselben Flächen den Winterdienst.

Häufige Fragen zur Grünanlagenpflege

In der Wachstumszeit von April bis Oktober sind Pflegegänge alle 10 bis 14 Tage üblich. Hecken werden ein- bis zweimal im Jahr geschnitten. Den Rhythmus für Ihr Objekt vereinbaren wir im Vertrag.

Das hängt davon ab, wie groß die Flächen sind, was alles dazugehört, also Rasen, Hecken, Beete oder Laub, und wie oft wir kommen. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt, solange keine Vögel brüten. Starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken sind vom 1. März bis 30. September verboten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Dafür bleibt die Zeit von Oktober bis Februar.

In Freiburg die Anlieger, also Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Laut Gehwegreinigungssatzung muss der Gehweg nach Bedarf, mindestens einmal pro Woche, gereinigt werden, auch von Laub. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie.

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig. Die erstmalige Anlage oder eine Umgestaltung des Gartens zählt nicht dazu.

Ja, auf Wunsch. Ob wir Rasenschnitt, Laub und Heckenschnitt mitnehmen oder vor Ort lassen, legen wir vorher gemeinsam fest.

Ja. Gartenpflege durch einen Dienstleister zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. 20 % der Arbeitskosten lassen sich von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.

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