Hausmeisterservice in Breisach am Rhein
Zwischen Kaiserstuhl und Rhein für Sie da.
Zwischen Kaiserstuhl und Rhein für Sie da.
Wir betreuen Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Breisach am Rhein: als Hausmeister, bei der Treppenhausreinigung, in der Grünpflege und im Winterdienst. Was genau dazugehört, halten wir vorab in einem Leistungsverzeichnis fest.
Kostenlose Besichtigung anfragenDas gehört üblicherweise dazu. Was davon für Ihr Objekt gilt, steht später im Leistungsverzeichnis.
Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Mülltonnen und Zählerstände für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte. Mehr zum Hausmeisterservice.
Treppen, Podeste, Flure und Eingangsbereich, wöchentlich oder alle 14 Tage. Mehr zur Treppenhausreinigung.
Rasen, Hecken und Laub, dazu der Gehweg vor dem Grundstück, den die Breisacher Satzung von Anliegern verlangt. Mehr zur Grünanlagenpflege.
Räumen und Streuen nach der Breisacher Satzung. Die Pflicht übernehmen wir vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz. Mehr zum Winterdienst.
Wir sind täglich in Freiburg, Breisach und am Kaiserstuhl unterwegs und deshalb schnell vor Ort, wenn es darauf ankommt.
In Breisach regelt eine eigene Satzung, was Anlieger vor ihrem Grundstück erledigen müssen. Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter und Pächter. Die wichtigsten Punkte:
Quelle: Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung der Stadt Breisach am Rhein, in der ab 1. Juni 2022 geltenden Fassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Fällt danach Schnee oder wird es glatt, muss bei Bedarf wiederholt geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Nein. Die Breisacher Satzung verbietet auftauende Streumittel. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche.
Dann gilt ein Streifen von 1,50 m am Fahrbahnrand. In geraden Jahren sind die Anlieger mit geraden Hausnummern zuständig, in ungeraden Jahren die mit ungeraden, jeweils auf ihrer Straßenseite.
Grundsätzlich der Anlieger. Überträgt er die Pflicht vertraglich auf einen Dienstleister, haftet in erster Linie dieser. Der Eigentümer muss ihn aber sorgfältig auswählen und ab und zu kontrollieren. Wir sind für den Winterdienst versichert und dokumentieren jeden Einsatz.
Ja. Wir betreuen Objekte in allen Breisacher Stadtteilen und in den Nachbarorten am Kaiserstuhl.
Das hängt vom Umfang, von der Größe des Objekts und davon ab, wie oft wir kommen. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot.