Hausmeisterservice in Freiburg und am Kaiserstuhl

Einer, der das Haus kennt. Und der erreichbar ist.

Ein fester Ansprechpartner für Ihr Objekt

Wir betreuen Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Freiburg und am Kaiserstuhl. Wir kontrollieren, erledigen kleinere Reparaturen und kümmern uns um alles, was im Alltag eines Hauses anfällt. Was genau dazugehört, halten wir vorab in einem Leistungsverzeichnis fest. Das wird Teil des Vertrags.

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Leistungsumfang

Was unser Hausmeisterservice übernimmt

Das gehört üblicherweise dazu. Was davon für Ihr Objekt gilt, steht später im Leistungsverzeichnis.

Kontrollgänge

Wir gehen regelmäßig durchs Objekt und prüfen Allgemeinbeleuchtung, Heizung, Aufzugsbedienung, Rauchwarnmelder und Schließanlagen. Stellen wir einen Mangel fest, melden wir uns sofort bei Ihnen.

Kleinreparaturen

Leuchtmittel tauschen, Türen nachstellen, kleine Schäden beheben. Was über Kleinreparaturen hinausgeht, erledigt ein Fachbetrieb.

Handwerker koordinieren

Muss eine Fachfirma ins Haus, weisen wir sie vor Ort ein und kontrollieren danach, ob alles erledigt ist. Sie müssen dafür nicht selbst vorbeikommen.

Mülltonnen und Sperrmüll

Wir stellen die Tonnen am Abfuhrtag raus und danach wieder zurück. Sperrmüll melden wir bei der ASF oder der ALB an und sorgen dafür, dass er richtig bereitsteht.

Zähler und Leerstand

Zählerstände lesen wir zum Stichtag ab, mit Foto als Beleg. Leere Wohnungen und Gewerbeflächen lüften und kontrollieren wir regelmäßig auf Wasserschäden und Schimmel.

Ohne Callcenter

Sie sprechen immer mit denselben Leuten, die Ihr Objekt kennen. Erreichbar sind wir täglich von 7 bis 22 Uhr.

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Gut zu wissen

Hausmeisterkosten: was Eigentümer und Verwalter wissen sollten

Hausmeisterkosten tauchen in fast jeder Nebenkostenabrechnung auf. Nicht alles davon dürfen Vermieter aber auf die Mieter umlegen. Die wichtigsten Punkte:

Betriebskosten
Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Ausgenommen sind Arbeiten für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung.
Abrechnung
Weil nur ein Teil umlagefähig ist, lohnt sich ein genaues Leistungsverzeichnis. Dann lässt sich in der Abrechnung sauber trennen, was Hauswart-Tätigkeit ist und was Reparatur.
Steuer
Mieter und selbst nutzende Eigentümer können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen: 20 % davon, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.
Grenzen
Ein Hausmeisterservice übernimmt pflegende, wartende und kontrollierende Arbeiten. Was in die Handwerksrolle fällt, etwa Elektro- oder Sanitärarbeiten, gehört in die Hand eines Fachbetriebs.

Rechtsgrundlagen: § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), Handwerksordnung (HwO). Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Einsatzgebiet

Wo wir als Hausmeister im Einsatz sind

Wir betreuen Objekte in ganz Freiburg und am Kaiserstuhl in Breisach am Rhein, Ihringen, Vogtsburg, Endingen, Sasbach, Riegel, Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Gottenheim, Merdingen, Umkirch und March. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns einfach.

Wir arbeiten für Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen, für Gewerbeobjekte und für private Eigentümer. Dazu kommen auf Wunsch Treppenhausreinigung, Grünanlagenpflege und Winterdienst aus derselben Hand.

Häufige Fragen zum Hausmeisterservice

Er kümmert sich um alles, was im Alltag eines Hauses anfällt: Kontrollgänge, Kontrolle der Haustechnik, kleinere Reparaturen, Mülltonnen, Zählerstände und die Koordination von Handwerkern. Was genau für Ihr Objekt dazugehört, steht im Leistungsverzeichnis, das Teil des Vertrags ist.

Das hängt vom Umfang, von der Größe des Objekts und davon ab, wie oft wir kommen. Üblich sind je nach Umfang etwa 8 bis 25 € pro Wohneinheit und Monat. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht, nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung. Nicht umlagefähig sind Anteile für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung.

Ja, für Mieter und selbst nutzende Eigentümer. Die Arbeitskosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. 20 % davon lassen sich von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Mieter finden die Beträge in ihrer Nebenkostenabrechnung.

Für unsere Kunden gibt es eine eigene Notfall-Hotline. Wir veranlassen die Absperrung, sichern den Schaden und koordinieren den Bereitschaftsdienst eines Fachbetriebs.

Ja, auf Wunsch. Wir nehmen Wohnungen mit Protokoll, Fotos und Zählerständen ab und geben Ihnen alle Unterlagen gesammelt für Ihre Verwaltung.

Wir sehen uns das Objekt an, legen gemeinsam fest, was zu tun ist, und halten es im Leistungsverzeichnis fest. Ab dem vereinbarten Termin sind wir dann Ihr Ansprechpartner.

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